Über mich - Heike Kühne

Diplom-Verwaltungswirtin (FH) mit erstem juristischen Staatsexamen — seit 2006 zugelassene Rentenberaterin mit eigener Kanzlei in Homberg (Efze).

Meinen Werdegang habe ich konsequent auf das gesetzliche Sozialversicherungsrecht und die Altersvorsorge ausgerichtet — von der Ausbildung zur Bürokauffrau, über die Absolvierung der Fachhochschule der Deutschen Rentenversicherung und den Erwerb des ersten juristischen Staatsexamens bis zur eigenen Kanzlei.

Ich bin Vorstandsmitglied im Bundesverband der Asbestose-Selbsthilfegruppen e.V. und in der Selbsthilfegruppe Kassel-Borken-Nordhessen e.V.

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Berufsbiografie

  1. 1987–1990 Ausbildung zur Bürokauffrau
  2. 1990–1991 Finanzbuchhalterin
  3. 1991–1994 Studium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin; Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
  4. 1994–2003 Sachbearbeiterin im Sonderdezernat für Auslandsrentenrecht
  5. ab 2003 Versicherungsberaterin in der Auskunfts- und Beratungsstelle der BfA in Osnabrück
  6. Februar 2006 Sachkundeprüfung zur Rentenberaterin bei der LVA Hessen in Frankfurt
  7. August 2006 Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens
  8. 06.06.2006 Erteilung der Erlaubnis zur Rentenberatung als Rentenberaterin
  9. August 2006 Kanzleigründung in Homberg (Efze)
  10. 20.12.2007 Erlaubnis zum mündlichen Verhandeln vor den hessischen Sozialgerichten sowie dem Hessischen Landessozialgericht
  11. 25.09.2008 Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Zulassung und Erlaubnisse

Erlaubnis des Präsidenten des Landgerichts Kassel vom 06.06.2006 zur Rechtsberatung als Rentenberaterin. Die Erlaubnis ist unter der Auflage erteilt, dass die Vermittlung von Versicherungsgeschäften jeder Art unterlassen, nicht mit Dritten zum Zwecke der Vermittlung zusammengearbeitet und keine Tätigkeit für ein Privatversicherungsunternehmen ausgeübt wird.

Hinzu kommen die Erlaubnis zur gerichtlichen Vertretung vor den Arbeits-, Amts- und Verwaltungsgerichten außerhalb der mündlichen Verhandlung im Rahmen der Zulassung als Rentenberaterin sowie die Erlaubnis zum mündlichen Verhandeln vor den hessischen Sozialgerichten und dem Hessischen Landessozialgericht. Es besteht eine unbeschränkte Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung als Rentenberaterin (Vollzulassung, registrierter Erlaubnisinhaber nach dem RDGEG).