Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung erkennt Ansprüche nicht immer von selbst an. Ich unterstütze Sie bei der Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und bei der Durchsetzung von Renten und Rehabilitation.
Versicherter Personenkreis
- Versicherungspflicht kraft Gesetz, z. B. als Arbeitnehmer, Sozialleistungsbezieher oder Unfallhelfer
- Versicherungspflicht kraft Satzung sowie freiwillige Versicherung, z. B. für Unternehmer
Wann tritt der Leistungsfall ein?
- Arbeitsunfall – Wegeunfall
- Berufskrankheit (BKVO)
- Tod
- Versicherungsfall einer Leibesfrucht
Leistungen der Unfallversicherung
- Heilbehandlung und Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulungen
- Verletztengeld und Verletztenrente
Mit der Information über einen Unfall setzt bei der Berufsgenossenschaft die Betreuung des Versicherten ein. Sie organisiert die medizinische Heilbehandlung und trägt die Kosten; bei schweren Verletzungen kommen Hilfen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung hinzu.
Melden Sie einen Unfall daher so schnell wie möglich dem Arbeitgeber und dem behandelnden Arzt — am besten schriftlich, oder lassen Sie sich die Meldung beim Arbeitgeber bestätigen. Auch wenn Ihnen erst Jahrzehnte nach dem Unfall klar wird, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall gehandelt hat, sollten Sie ihn umgehend melden: Ansprüche können dann zwar nicht mehr rückwirkend, aber zukünftig bestehen.
Arbeitsunfall
Was ist zu tun?
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und den behandelnden Arzt unmittelbar über Unfallzeitpunkt, Unfallort, Unfallhergang und Verletzungsfolgen.
Unfall: Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleiden.
Wegeunfälle: Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle. Häufig werden jedoch Einkäufe, Besuche oder andere private Erledigungen mit dem Arbeitsweg verbunden. Daher ist es wichtig, den gefahrenen Weg und bei Abweichungen auch die Gründe und deren Dauer zu dokumentieren.
Berufskrankheit
Was ist zu tun?
Eine Berufskrankheit ist oft nicht so eindeutig zu erkennen wie ein Arbeitsunfall, weil das plötzliche Ereignis fehlt. Umso wichtiger ist es, dass Sie jeden Verdacht mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Informieren Sie Arbeitgeber und Arzt unmittelbar über:
- alle gesundheitlichen Beschwerden
- deren zeitlichen Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit
- mit welchen Stoffen Sie täglich im Arbeitsleben in Berührung kommen
- welcher Gesundheitsschutz besteht
- wann dieser nicht angewendet wurde und warum
Äußern und besprechen Sie jeden eigenen Verdacht auf einen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit — und fragen Sie wenn nötig einen weiteren Arzt.
Tätigkeitsgebiete
- Einleitung der Verfahren zur Feststellung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
- Überprüfung der Höhe der festgesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Überprüfung von Höhe, Kürzung oder Wegfall des Verletztengeldes
- Überprüfung von Höhe, Kürzung oder Wegfall der Unfallrente
- Bei Selbständigen: Prüfung der Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Beitragseinstufung
- Durchsetzung von Rentenansprüchen und Ansprüchen auf Rehabilitation gegenüber den Berufsgenossenschaften
- Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung