Berufsbild der Rentenberatung
Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens — sondern unabhängige, gerichtlich zugelassene Rechtsberater.
Rentenberater/-innen sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe.
Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung „Rentenberater/-in“ erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen. Im Vergleich zu den Rechtsanwälten und Steuerberatern stellen die registrierten Rentenberater nur eine kleine Gruppe von Rechtsberatern dar, die sich auf die Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen spezialisiert haben:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Soziales Entschädigungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Versorgungsausgleich
- Betriebliche, berufsständische und private Vorsorge
In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater/-innen qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.
Rentenberater/-innen sind …
- rechtsberatend, rechtsgestaltend und streitverhütend tätig,
- von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen,
- ein Organ der Rechtspflege,
- unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten,
- grundsätzlich (seit 01.07.2004) an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden,
- in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert,
- der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichts unterstellt,
- zur Verschwiegenheit verpflichtet.