Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche beider Partner hälftig geteilt werden — eine Entscheidung mit dauerhaften Folgen für Ihre spätere Rente.

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil fast jedes Scheidungsverfahrens in Deutschland: Er sorgt dafür, dass die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche beider Partner hälftig geteilt werden.

Das heißt: Alle Altersversorgungs-Anwartschaften, die die Ehepartner während der Ehezeit aufgebaut haben, werden im Grundsatz hälftig zwischen ihnen aufgeteilt. Ziel ist es, Nachteile auszugleichen, die etwa durch Kindererziehung, Pflege oder geringeres Einkommen eines Partners entstanden sind.

Der Versorgungsausgleich ändert die Rentenanwartschaften beider Ehepartner nachhaltig und ist im Nachhinein nur schwer bis gar nicht zu korrigieren.

Wobei eine Rentenberatung Sie unterstützt

  • Vollständige Erfassung Ihrer Versorgungsanrechte
    • Wir prüfen, ob alle Zeiten (Kindererziehung, Ausbildung, Zusatzversorgung etc.) korrekt berücksichtigt sind.
  • Verständliche Erklärung des Versorgungsausgleichs
    • Sie erfahren genau, welche Anrechte geteilt werden und wie sich das auf Ihre spätere Rente auswirkt — in klarer Sprache, ohne Fachjargon.
  • Langfristige Rentenplanung nach der Scheidung
    • Gemeinsam rechnen wir Ihre neue Ausgangslage durch und zeigen, ob und wie Sie nachvorsorgen sollten, um Altersarmut zu vermeiden.
  • Aufklärung über Sonderfälle im Scheidungsverfahren
    • Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit
    • Begrenzung bei nur kurzer Ehedauer
    • Abänderungsmöglichkeiten bei Gesetzesänderung oder Tod des Ex-Partners