Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn eine Erwerbstätigkeit aus Altersgründen oder wegen Invalidität nicht mehr möglich ist — von der Altersvorsorge über die Kontenklärung bis zur Hinterbliebenenrente.

Die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung besteht in der finanziellen Absicherung der Versicherten für den Fall, dass aus Altersgründen oder aufgrund von Invalidität eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Leider stelle ich bei meinen Beratungen immer wieder fest, dass das Wissen um die versicherten Risiken in allen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung nur sehr lückenhaft vorhanden ist. Das zieht oft erhebliche Konsequenzen nach sich, die mit einer rechtzeitigen Information hätten vermieden werden können. Wenn im Fall der Erwerbsminderung der Versicherungsschutz erst einmal nicht mehr besteht — oder Sie bereits seit Jahren Ihre Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen reduziert haben, ohne einen Antrag auf zumindest eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu stellen, und deshalb die Anwartschaft erheblich gesunken ist — kann auch ich oft nicht mehr weiterhelfen.

Ich lege Ihnen daher nahe, entweder einen meiner öffentlichen Vorträge zu besuchen, einen meiner Online-Vorträge zu buchen, die Veranstaltung entsprechender Vorträge in Ihrer Selbsthilfegruppe anzuregen oder einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren. Bitte lesen Sie hierzu auch die Informationen im Bereich Vorträge.

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Gewährung von Heilbehandlungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
  • Teilweise und volle Erwerbsminderungsrente
  • Altersrenten
  • Renten an Witwen, Witwer und Waisen
  • Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen

Hinterbliebenenrenten / Leistungen wegen Todes

Auch die Hinterbliebenenrenten sind in den letzten Jahren immer wieder Gesprächsthema gewesen, wenn es darum ging, die gesetzliche Rentenversicherung zu reformieren. Folgende Leistungen können im Todesfall beantragt werden:

  • Witwen- und Witwerrente
  • Witwen- und Witwerrenten an vor dem 01.07.1977 Geschiedene
  • Witwen- und Witwerrenten nach dem vorletzten Ehegatten
  • Erziehungsrente
  • Halb- und Vollwaisenrenten

Bei Hinterbliebenenrenten handelt es sich grundsätzlich um Renten, die aus den Versicherungsansprüchen des Verstorbenen gezahlt werden. Ausgenommen davon ist die Erziehungsrente — diese wird aus dem eigenen Versicherungskonto gezahlt.

Einkommensanrechnung

Nach neuem Recht werden nahezu alle Einkommensarten, die zusammen einen bestimmten Freibetrag überschreiten, auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Überschreitung des Freibetrages bedeutet dabei nicht den sofortigen vollständigen Verlust der Rente; alles, was über dem Freibetrag liegt, wird nur zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

In bestimmten Fällen gelten Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen, bei denen nur bestimmte Einkommensarten angerechnet werden. Gerade für Hinterbliebene kann eine vorzeitige Beantragung einer Altersrente oder eine Reduzierung der Arbeitszeit sinnvoll sein, um weniger eigene Rente zu erwerben und damit weniger Abzüge bei der Hinterbliebenenrente zu haben. Besonders vorsichtig sollten Witwen und Witwer sein, die selbständig tätig sind oder durch den Tod des Ehegatten die Firma übernehmen und diese veräußern wollen.

Altersrente

Wer kann wann in Rente?

Gerade in den letzten Jahren wird die Beantwortung dieser Frage immer komplizierter, und der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente sollte wohlbedacht und rechtzeitig gründlich vorbereitet werden. Die viel diskutierte demographische Entwicklung hat vor allem bei den letzten Rentenreformen die Anhebung der Altersgrenzen, die Erhöhung der Abschläge und die Abschaffung zahlreicher Rentenarten bewirkt. Um so wichtiger ist es heute, sich einerseits die Rentenanwartschaften durch regelmäßige Kontenklärungen und Prüfungen des Versicherungsverlaufs zu sichern und sich andererseits rechtzeitig über die Möglichkeiten des Bezugs einer Altersrente oder — bei Erwerbsminderung — einer vorzeitigen Rente zu informieren. Denn ohne Antrag gibt es keine Leistungen, und ein verspäteter Antrag kann erhebliche Nachteile nach sich ziehen.

Kontenklärung

Nicht nur für die spätere Gewährung der Altersrente, sondern auch für die Beantragung aller anderen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die vollständige und vor allem richtige Speicherung Ihrer Daten von herausragender Bedeutung. Denn nur so können Sie die erforderliche Leistung zur richtigen Zeit und in der Ihnen zustehenden Höhe beantragen.

Nur für die Tätigkeit als Arbeitnehmer/-in oder für den Bezug von ALG I und Krankengeld werden der Deutschen Rentenversicherung Daten maschinell übermittelt. Dafür, dass auch alle anderen rentenrechtlich relevanten Zeiten (Lehre, Schulzeiten, Kindererziehungszeiten usw.) gespeichert werden, sind Sie selbst verantwortlich.

Auch die maschinell übermittelten Daten enthalten oft Fehler und sollten daher regelmäßig kontrolliert werden. Je länger eine Kontenklärung zurückliegt, desto schwieriger wird es, fehlende oder verlorengegangene Unterlagen zu besorgen. Ab dem 27. Lebensjahr sollten Sie — wenn mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen — jährlich eine Renteninformation erhalten. Dabei handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Bescheide, sondern lediglich um eine Information, die Sie auf Wunsch auch zu jedem anderen Zeitpunkt erhalten können.

Tätigkeitsbereiche

  • Altersvorsorge
    • Vervollständigung rentenrechtlicher Zeiten, Klärung von Versicherungskonten, Beschaffung fehlender Versicherungsunterlagen
    • Rentabilitätsprüfungen für Beitragszahlungen aller Art, insbesondere zur Verminderung des Rentenabschlages
    • Beratung zur Gestaltung des Versorgungsausgleichs und Durchführung von Abänderungsverfahren
  • Überprüfung
    • von Forderungen des Rentenversicherungsträgers aller Art
    • der Berechnungen zum Übergangsgeld
    • der Berechnungen zum Versorgungsausgleich
    • der Einkommensanrechnung bei Witwenrenten
    • von Rentenbescheiden
  • Rentenberechnungen und Hochrechnungen
    • bei Weiterarbeit bis zu einem gewünschten Termin
    • nach Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld oder Krankengeld
    • nach Altersteilzeit zu jedem gewünschten Termin, inkl. Abwicklung bei Altersteilzeitarbeit
  • Durchführung von Antragsverfahren für die Gewährung von:
    • medizinischen Rehabilitationen
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Erwerbsminderungsrenten
    • Altersrenten
    • Renten für Witwen und Waisen
  • Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren
    • gegenüber allen Trägern der Sozialversicherung vor den hessischen Sozialgerichten, dem Landessozialgericht sowie den Verwaltungs- und Familiengerichten