Berufskrankheiten

Berufskrankheitenliste seit 1. April 2025 erweitert

Symbolbild zur Erweiterung der Berufskrankheitenliste (Quelle: DGUV)

Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten entwickelt sich weiter: Seit dem 1. April 2025 wurde sie um drei weitere Krankheiten ergänzt. Das teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit.

Konkret neu aufgenommen wurden die Berufskrankheiten mit den Kennziffern:

  • BK-Nr. 2117 – Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter; sie entsteht durch eine langjährige und intensive Belastung der Schulter durch Überkopfarbeit.
  • BK-Nr. 2118 – Gonarthrose (Kniegelenksarthrose) im Profi-Fußballsport.
  • BK-Nr. 4117 – chronisch obstruktive Bronchitis (COPD) einschließlich Lungenemphysem durch Quarzstaubexposition.

Für Betroffene kann eine solche Erweiterung bedeuten, dass eine Erkrankung, die bislang nicht als Berufskrankheit anerkannt werden konnte, künftig unter bestimmten Voraussetzungen erfasst wird. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, ist immer individuell zu prüfen.

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle gehören zu meinen Beratungsfeldern. Wer unsicher ist, ob eine eigene Erkrankung mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen könnte, kann sich gerne dazu informieren.

Rentenberatung Heike Kühne, Homberg (Efze)

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Seit 2006 vertrete ich als zugelassene Rentenberaterin die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten – unabhängig, ohne Vermittlung von Versicherungen, ausschließlich Ihrer Sache verpflichtet.

Gerade entsteht unsere neue Website – und diesen Umbruch nehme ich zum Anlass, auch hier auf LinkedIn präsent zu sein und meine Arbeit sichtbarer zu machen.

Zu meinen Beratungsfeldern gehören unter anderem:

  • Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge
  • Erwerbsminderungsrente
  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
  • Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
  • Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Statusfeststellung und Altersvorsorge für Selbständige
  • Schwerbehindertenrecht
  • Hinterbliebenenrenten

Als registrierte Rentenberaterin bin ich Organ der Rechtspflege und vor Arbeits-, Sozial- und Amtsgerichten vertretungsberechtigt.

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