Berufskrankheitenliste seit 1. April 2025 erweitert
Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten entwickelt sich weiter: Seit dem 1. April 2025 wurde sie um drei weitere Krankheiten ergänzt. Das teilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit.
Konkret neu aufgenommen wurden die Berufskrankheiten mit den Kennziffern:
- BK-Nr. 2117 – Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter; sie entsteht durch eine langjährige und intensive Belastung der Schulter durch Überkopfarbeit.
- BK-Nr. 2118 – Gonarthrose (Kniegelenksarthrose) im Profi-Fußballsport.
- BK-Nr. 4117 – chronisch obstruktive Bronchitis (COPD) einschließlich Lungenemphysem durch Quarzstaubexposition.
Für Betroffene kann eine solche Erweiterung bedeuten, dass eine Erkrankung, die bislang nicht als Berufskrankheit anerkannt werden konnte, künftig unter bestimmten Voraussetzungen erfasst wird. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, ist immer individuell zu prüfen.
Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle gehören zu meinen Beratungsfeldern. Wer unsicher ist, ob eine eigene Erkrankung mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen könnte, kann sich gerne dazu informieren.
Rentenberatung Heike Kühne, Homberg (Efze)
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)