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Rentenberatung Heike Kühne
Zum Toracker 18
34576 Homberg

Telefon: 0 56 81 / 93 90 937
Fax: 0 56 81 / 80 09 99 8
E-Mail: info@rentenberatung-kuehne.de


Erreichbarkeit:
Montag - Freitag:
09:00 - 16:00 Uhr

Schwerbehinderung

Die Feststellung, wer als schwerbehinderter Mensch anzusehen ist, nimmt das Versorgungsamt auf der Grundlage der Versorgungsmedizinverordnung vor. Schwerbehinderte Menschen erhalten auf Antrag einen Ausweis, der den festgestellten Grad der Behinderung belegt und die Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen erleichtert.

Grad der Behinderung
Ausgedrückt wird die Schwere der Einschränkung als Grad der Behinderung und zwar in Zehnergraden von 20 bis 100. Dabei handelt es sich nicht wie oft angenommen um Prozentangaben und die Werte der einzelnen Einschränkungen werden auch nicht addiert, sondern werden in ihrer Gesamtheit bewertet.

Gleichstellungsantrag
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status” wie schwerbehinderte Menschen:

  • besonderer Kündigungsschutz,
  • besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste.

Jedoch nicht:
Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.
Altersrente
Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie, abgesehen von den noch bestehenden Vertrauensschutzregelungen, nur mit Hilfe des Schwerbehindertenausweises die Möglichkeit vor dem 63. Lebensjahr eine Altersrente zu beantragen. Erforderlich ist hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 50. Aber auch für die Gewährung der Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr hat der Schwerbehindertenausweis Vorteile. Es erfolgen aufgrund des vorzeitigen Rentenbeginns weniger Abzüge. Es empfiehlt sich also in jedem Fall vor Beantragung einer Altersrente rechtzeitig einen Antrag oder einen Verschlechterungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Sollte das Versorgungsamt nicht wenigsten einen Grad der Behinderung von 50 anerkennen, so kann aufgrund der komplizierten Bewertungen professionelle Unterstützung und Vertretung ratsam sein.
Tätigkeitsgebiete
  • Vorbereitung des Antragsverfahrens einschließlich der vollständigen Korrespondenz mit den behandelnden Ärzten
  • Durchführung von Antragsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Überprüfung der erstmaligen Feststellung des Versorgungsamtes über den Grad der Verhinderung
  • Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren zur Durchsetzung der Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung