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Rentenberatung Heike Kühne
Zum Toracker 18
34576 Homberg

Telefon: 0 56 81 / 93 90 937
Fax: 0 56 81 / 80 09 99 8
E-Mail: info@rentenberatung-kuehne.de


Erreichbarkeit:
Montag - Freitag:
09:00 - 16:00 Uhr

Rentenversicherung

Heike Kühne beantwortet alle Fragen zur Rentenversicherung und Bereichen der Hinterbliebenenrente, der Altersrente und der Kontenklärung.

Gesetzliche Rentenversicherung
Die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung besteht in der finanziellen Absicherung der Versicherten für den Fall, dass aus Altersgründen oder aufgrund von Invalidität eine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Leider muss ich bei meinen Beratungen immer wieder feststellen, dass das Wissen um die versicherten Risiken in allen Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung bei den Versicherten nur sehr lückenhaft vorhanden ist. Dies zieht leider sehr oft erhebliche Konsequenzen nach sich, die mit einer rechtzeitigen Information hätten vermieden werden können. Wenn im Fall der Erwerbsminderung der Versicherungsschutz erst einmal nicht mehr besteht oder Sie bereits seit Jahren Ihre Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen reduziert haben ohne einen Antrag auf Gewährung zumindest einer teilweisen Erwerbsminderungsrente zu stellen und deshalb die Anwartschaft in der Erwerbsminderungsrente erheblich gesunken ist, kann auch ich oft nicht mehr weiterhelfen. Da gerade Frauen hiervon sehr häufig betroffen sind arbeite ich mit dem Landesfrauenbüro Hessen und mit zahlreichen Frauenbüros der Umgebung zusammen und biete zu den verschiedensten Themen Vorträge an.
Ich lege Ihnen daher aus den genannten Gründen nahe entweder einen meiner öffentlichen Vorträge zu besuchen, die Veranstaltung entsprechender Vorträge in den Gemeinden anzuregen oder einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren. Ich stehe Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Bitte lesen Sie hierzu auch die Informationen unter dem Bereich Vorträge.

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Gewährung von Heilbehandlungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
  • Renten wegen verminderter Leistungsfähigkeit
  • Renten wegen Alters
  • Renten an Witwen, Witwer und Waisen
  • Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen
Hinterbliebenenrenten
Auch bei den Hinterbliebenenrenten sind in den letzten Jahren viele Änderungen eingetreten. Zum 01.01.2002 trat eine umfassende Reform des Hinterbliebenenrechts in Kraft, die vor allem bei den jüngeren aufgrund der nun sehr umfangreichen Einkommensanrechnung zu großen Einschnitten geführt hat. Gleichzeitig wurden aber auch zahlreiche Vertrauensschutzregelungen getroffen, so dass für diese Fälle noch das alte Recht und damit nur eine eingeschränkte Einkommensanrechnung zum Zuge kommt.

Folgende Leistungen können im Todesfall beantragt werden:
  • Witwen- und Witwerrente
  • Witwen- und Witwerrenten an vor dem 01.07.1977 Geschiedene
  • Witwen- und Witwerrenten nach dem vorletzten Ehegatten
  • Erziehungsrente
  • Halb- und Vollwaisenrenten

Bei Hinterbliebenenrenten handelt es sich grundsätzlich um Renten, die aus den Versicherungsansprüchen des Verstorbenen gezahlt. Ausgenommen davon ist die Erziehungsrente, diese wird aus dem eigenen Versicherungskonto gezahlt.
Einkommensanrechnung
Nach neuem Recht werden nahezu alle Einkommensarten, die zusammen einen bestimmten Freibetrag überschreiten auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Überschreitung des Freibetrages bedeutet dabei aber den sofortigen vollständigen Verlust der Rente, sondern alles was über dem Freibetrag liegt wird nur zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

In bestimmten Fällen gelten Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen, bei denen nur bestimmte Einkommensarten auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Gerade für Hinterbliebene kann eine vorzeitige Beantragung einer Altersrente oder auch eine Reduzierung der Arbeitszeit, um somit weniger eigene Rente zu erwerben und damit weniger Abzüge bei der Hinterbliebenenrente zu haben, sinnvoll sein.

Besonders vorsichtig sollten Witwen und Witwer sein, die selbständig tätig sind oder durch den Tod des Ehegatten die Firma übernehmen und diese veräußern wollen.
Altersrente
Wer kann wann in Rente
Gerade in den letzten Jahren wird die Beantwortung dieser Frage immer kompli-zierter und der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente sollte wohlbedacht und rechtzeitig gründlich vorbereitet werden. Die viel diskutierte demographische Entwicklung hat vor allem bei den letzten Rentenreformen die Anhebung der Altersgrenzen, die Erhöhung der Abschläge und die Abschaffung zahlreicher Rentenarten bewirkt. Wir wissen inzwischen alle, dass die Renten nicht mehr sicher sind, so wie uns das Jahre lang gepredigt wurde. Um so wichtiger ist es heute sich zum einen die Rentenanwartschaften durch regelmäßige Kontenklärungen und Prüfungen des Versicherungsverlaufs zu sichern und zum anderen sich rechtzeitig über die Möglichkeiten des Bezugs einer Altersrente oder bei Erwerbsminderung auch einer vorzeitigen Rente zu informieren. Denn ohne Antrag gibt es auch keine Leistungen und ein verspäteter Antrag kann erhebliche Nachteile nach sich ziehen.
Koalitionsvereinbarungen 2013
Auch die Vereinbarungen in den letzten Koalitionsverhandlungen im November 2013 haben zu zahlreicher Verwirrung geführt und für einige Versicherte ist nun rechtzeitige Handlung geboten. Gerade für diejenigen, die in Kürze 63 Jahre alt werden oder deren Rente gerade begonnen hat und die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann es sich lohnen einen geplanten Rentenantrag um einige Monate zu verschieben, die Rente unter Vorbehalt zu beantragen oder gegen eine bereits bewilligte Rente Widerspruch einzulegen.

Hinzuverdienstgrenzen
Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Rentenminderungen ist die Zahl der erwerbstätigen Rentner in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Unbegrenzt hinzuverdienen können Sie jedoch erst, wenn Sie die Regelaltersrente erreicht haben. Bei den vorzeitigen Altersrenten sind zahlreiche Regelungen zum Hinzuverdienst und zur Möglichkeit des Teilerentenbezugs zu beachten.
Kontenklärung
Nicht nur für die spätere Gewährung der Altersrente, sondern auch für die Beantragung aller anderen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist die vollständige und vor allem richtige Speicherung Ihrer Daten von herausragender Bedeutung. Denn nur so können Sie die erforderliche Leistung zur richtigen Zeit beantragen und auch in der Ihnen zustehenden Höhe erhalten.

Nur für die Tätigkeit als Arbeitnehmer / -in oder für den Bezug von ALG I, und Krankengeld werden der Deutschen Rentenversicherung Daten maschinell übermittelt. Für die Tatsache, dass auch alle anderen rechtenrechtlich relevanten Zeiten (Lehre, Schulzeiten, Kindererziehungszeiten usw.) gespeichert werden sind Sie selbst verantwortlich.
Auch die maschinell übermittelten Daten enthalten oft Fehler und sollten daher regelmäßig kontrolliert werden. Je länger eine Kontenklärung und Prüfung der gespeicherten Daten zurückliegt, desto schwieriger wird es fehlende oder verlorengegangene Unterlagen zu besorgen.

Ab dem 27. Lebensjahr sollten Sie, wenn mindestens fünf Beitragsjahre vorliegen, jährlich eine Renteninformation vom Rentenversicherungsträger erhalten. Bei Renteninformationen und Rentenauskünften handelt sich nicht um rechts-verbindliche Bescheide der Rentenversicherung, sondern lediglich um eine Information. Diese Informationen können Sie auf Wunsch auch zu jedem anderen Zeitpunkt erhalten.
Tätigkeitsbereiche
Altersvorsorge
  • Vervollständigung von rentenrechtlichen Zeiten, Klärung von Versicherungskonten, Beschaffung fehlender Versicherungsunterlagen
  • Rentabilitätsprüfungen für Beitragszahlungen aller Art, insbesondere auch zur Verminderung des Rentenabschlages
  • Beratungen zur Gestaltung des Versorgungsausgleichs
  • Durchführung von Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich

Überprüfung:
  • von Forderungen des Rentenversicherungsträgers aller Art
  • der Berechnungen zum Übergangsgeld
  • Prüfung der Berechnungen zum Versorgungsausgleich
  • der Einkommensanrechnung bei Witwenrenten
  • von Rentenbescheiden
  • Rentenberechnungen und Hochrechnungen der gesetzlichen Rente
    • bei Weiterarbeit bis zu einem gewünschten Termin
    • nach Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld, Krankengeld
    • nach Altersteilzeit zu jedem gewünschten Termin
  • Abwicklung bei Altersteilzeitarbeit
  • Beratung zum Hinzuverdienst bei Teil- und Vollrenten
Durchführung von Antragsverfahren für die Gewährung von:
  • medizinischen Rehabilitationen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Altersrenten
  • Renten für Witwen und Waisen
  • Vertretung in Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren gegenüber allen Trägern der Sozialversicherung vor den hessischen Sozialgerichten, dem Landessozialgericht, den Verwaltungs- und Familiengerichten