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Rentenberatung Heike Kühne
Zum Toracker 18
34576 Homberg

Telefon: 0 56 81 / 93 90 937
Fax: 0 56 81 / 80 09 99 8
E-Mail: info@rentenberatung-kuehne.de


Erreichbarkeit:
Montag - Freitag:
09:00 - 16:00 Uhr

Rehabilitation

Heike Kühne befasst sich mit der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
Dafür übernimmt sie Antragsverfahren in den unterschiedlichsten Formen und vertritt Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Rehabilation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX
Das SGB IX ist am 01.07.2001 in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, behin-derungsbedingte Nachteile auszugleichen und die Selbstbestimmung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen, sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen zu fördern.

Behinderung
Liegt vor, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt wird. Es ist nicht erforderlich, dass ein bestimmter Grad an Behinderung festgestellt wird.

Leistungen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden erbracht, um:

  • eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhindern
  • Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebdürftigkeit zu vermeiden, zu überwinde, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern
  • den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern

Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung gibt es in diesem Gesetz keine Regelung, dass eine erneute medizinische Kur erst nach Ablauf von drei Jahren erfolgen kann.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen alle Leistungen, die erforderlich sind, um:

  • die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und
  • ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern
Tätigkeitsgebiete
  • Durchführung der Antragsverfahren auf Gewährung von medizinischen Rehabilitationen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Prüfung der Berechnungen zum gewährten Übergangsgeld
  • Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen den entsprechenden Sozialleistungsträger